Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andreas Käsmayr Solution & Service · Elektromeister · Industriemeister Elektrotechnik
Rösslewiese 8, 87463 Dietmannsried · kontakt@andreaskaesmayr.com · andreaskaesmayr.com

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Andreas Käsmayr Solution & Service, vertreten durch Andreas Käsmayr (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Handwerks- und Elektroinstallationsleistungen sowie die Lieferung von Materialien geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Kostenvoranschläge sind gemäß § 650 BGB unverbindlich. Soweit sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 20 % abzeichnet, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren.

(3) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer für die Leistungserbringung einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen, insbesondere:

  • Zugang zu den Räumlichkeiten und Anlagen sicherzustellen,
  • erforderliche Genehmigungen, Pläne und Unterlagen bereitzustellen,
  • die Baustelle in einem arbeitssicheren Zustand zu halten,
  • Strom- und Wasserversorgung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

(2) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und entstehen dadurch Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Kostenvoranschlag. Stundenlohnarbeiten werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.

(2) Es gelten derzeit folgende Stundensätze (jeweils netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer):

  • Reguläre Arbeiten: 72,00 € je Stunde
  • Service- und Materialeinsätze: 110,00 € je Stunde
  • Notfalleinsätze an Werktagen: 150,00 € je Stunde
  • Notfalleinsätze an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen: 220,00 € je Stunde

(3) Ein Anspruch auf Notfall- oder Sofort-Termine besteht nicht. Notfalleinsätze erfolgen ausschließlich auf Anfrage und nach Verfügbarkeit sowie nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Stundensatz.

(4) Gesonderte Anfahrtskosten (Anfahrtspauschale, Kilometergeld) werden nicht berechnet. Die vergütungspflichtige Arbeitszeit beginnt und endet jedoch am Geschäftssitz des Auftragnehmers (Rösslewiese 8, 87463 Dietmannsried). Fahrzeiten zum und vom Einsatzort gelten damit als Arbeitszeit und werden zum jeweils vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(6) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) berechnet.

(7) Für Materialien kann eine Vorauszahlung oder Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangt werden.

(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Widerrufsrecht / Fernabsatz

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB zu.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts bei erbrachten Dienstleistungen: Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

(3) Beginn der Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch: Wünscht der Kunde den Beginn der Handwerksleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat er dies schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Mit Beginn der Leistungserbringung und entsprechender Bestätigung erlischt das Widerrufsrecht für die bis dahin erbrachten Leistungen.

(4) Wertersatz: Hat der Kunde den vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung verlangt und übt er sein Widerrufsrecht aus, schuldet er dem Auftragnehmer gemäß § 357 Abs. 8 BGB Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.

(5) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), sowie bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Kunde verpflichtet, die Abnahme unverzüglich durchzuführen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Benutzung nimmt, ohne innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Mängelrechte / Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, für sonstige Werkleistungen 2 Jahre ab Abnahme.

(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung).

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Auftragnehmer diese, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden oder Schäden durch Dritteinwirkung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

§ 10 Textform und Nebenabreden

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Ergänzungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(3) Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026

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